Ein Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen kann eine lohnende Möglichkeit sein, ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug zu einem günstigen Preis zu erwerben. Doch es gibt auch wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen zufriedenstellenden Kauf abzuschließen. Worauf es wirklich ankommt beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus privater Hand, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat sind verschiedene Schritte notwendig, damit der optimale Wagen gekauft wird. Anfangs sollte sich klargemacht werden, welche Anforderungen und Bedürfnisse an den Gebrauchtwagen bestehen:
• Wie groß soll das Auto sein?
• Haben Sie spezielle Anforderungen an die Farbe, Ausstattung oder die Marke?
• Welches Alter und welcher Kilometerstand können toleriert werden?
• Welchen Antrieb möchten Sie für Ihr Auto, auch in Bezug auf Dieselfahrverbote?
• Wie viel sollte das Auto maximal kosten?
Sobald Sie diese Anforderungen für sich festgelegt haben, beginnen Sie anschließend mit der Recherche. Bei dieser sollten die Angebote kritisch unter die Lupe genommen werden, um nicht auf betrügerische Anzeigen hereinzufallen. Wenn das gebrauchte Auto einen zu günstigen Kaufpreis ausweist, könnte eine Betrugsmasche dahinterstecken. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass das Fahrzeug unfallfrei ist und eventuelle Schäden genannt werden. Den einwandfreien Zustand muss dann das Serviceheft bestätigen, fragen Sie unbedingt danach.
Sobald die Recherche abgeschlossen ist und Sie ein interessantes und günstiges Angebot gefunden haben, geht es daran, den Gebrauchtwagen in Person zu begutachten. Am besten ist diese zu einer Tageszeit mit Licht, damit eventuelle Spuren oder Beschädigungen besser auffallen. Vergleichen Sie bei der Besichtigung die Angaben aus der Anzeige mit dem Auto, um sicherzugehen, dass diese stimmen. Wenn Ihnen die Erfahrung mit einem Autokauf fehlt, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich von einer erfahrenen Person begleiten lassen. Stellen Sie zudem die Frage, wieso die Privatperson das Auto verkaufen möchte und welche Schäden und Mängel bekannt sind. Lassen Sie sich auch den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchungen sowie eine Übersicht über die durchgeführten Reparaturen geben.
Wenn die Unterlagen für den Kauf eines Gebrauchtwagens von privat gesichtet sind, geht es an die Begutachtung des Wagens. Achten Sie zunächst auf äußerliche Schäden am Wagen. Dabei sollten Rost- und Lackschäden, Beulen oder Dellen sowie Schrammen notiert werden. Werfen Sie außerdem einen Blick auf die Bremsbeläge und die Bremsscheiben, diese sollten frei von Riefen sein. Auch die Scheiben sollten keine Spuren von Steinschlägen aufweisen.
Haben Sie diese Punkte geprüft, geht es an die Unterseite des Autos. Vergewissern Sie sich, dass keine Flüssigkeiten wie Öl austreten und der Auspuff intakt ist. Öffnen Sie zudem die Motorhaube und überprüfen Sie auch hier, dass nichts verrostet ist. Kontrollieren Sie zudem den Füllstand von Öl, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit. Die Innenbeleuchtung des Autos sowie die Funktion der Türen, Fensterscheiben und des Kofferraums sollten auch überprüft werden. Im Innenraum überprüfen Sie die Polster und die Elektronik auf Ihren Zustand.
Sobald alles inspiziert ist, sollte der Gebrauchtwagen auf jeden Fall Probe gefahren werden. Das sollte Ihnen ermöglicht werden, ansonsten ist dies ein Hinweis auf mangelnde Seriosität seitens des Verkäufers. Über Landstraßen- und Autobahnen sollte dies auch gewährleistet werden, denn einige Mängel werden erst bei höheren Geschwindigkeiten ersichtlich. Beachten Sie dabei, dass TÜV, Versicherung und Zulassung Pflicht sind. Klären Sie im Vorfeld ab, wer im Schadensfall haftet. Während der Probefahrt sollten Sie dann einige Punkte überprüfen:
• Funktionieren die Schaltung und die Kupplung einwandfrei?
• Ist die Spur gerade?
• Funktionieren die Bremsen richtig, auch bei einer Vollbremsung?
• Brummt oder klappert der Wagen bei niedriger Drehzahl?
• Funktioniert die Kühlung einwandfrei?
• Funktioniert das Lenkgetriebe auch in engen Kurven?
Im Anschluss daran sollten Sie nochmals die Motorhaube öffnen und sicherstellen, dass keine Flüssigkeiten auslaufen. Sollten Sie sich bezüglich einiger Mängel unsicher sein, gibt es zudem die Möglichkeit, den Gebrauchtwagen vor dem Kauf von Privatpersonen bei unabhängigen Stellen überprüfen zu lassen. Dies kostet entsprechend etwas, sollten jedoch weitere Mängel festgestellt werden, können Sie entweder Abstand vom Kauf nehmen oder haben weiteren preislichen Verhandlungsspielraum.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen günstig von privat kaufen, sollten Sie dies nicht ohne einen Kaufvertrag machen, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Außerdem benötigen Sie diesen als Nachweis, dass der Wagen den Besitzer gewechselt hat. Stellen Sie sicher, dass dieser vollständige Angaben zum Käufer und Verkäufer enthält, exakte Angaben zum Fahrzeug wie Kilometerstand und Zustand, den genauen Kaufpreis, Besitzbestätigung des Verkäufers, Nennung der Unfallhistorie und Beschädigungen, übergebene Unterlagen, Bestätigung der Zahlung und weitere getroffene Vereinbarungen. Denken Sie daran, alles zu verschriftlichen, da mündliche Absprachen im Fall der Fälle in der Regel keine Gültigkeit besitzen und nicht nachgewiesen werden können.
Kaufen Sie den Gebrauchtwagen zudem nicht in Vorkasse, denn so könnten Sie sich betrügerischen Maschen aussetzen. Prüfen Sie nach dem Kauf unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen und Zubehöre.
Leider gibt es auch immer wieder schwarze Schafe, die beim Gebrauchtwagenverkauf von privat betrügen wollen. Einige Händler treten bewusst als Privatperson auf, um Steuern und Sachmängelhaftung zu umgehen. Wenn Sie beim Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen die Probefahrt mit roten Nummernschildern absolvieren sollen oder Sie gefragt werden, für welches Auto Sie sich interessieren, ist der Verkäufer höchstwahrscheinlich ein Händler. Auch wenn Sie vom Verkäufer unpräzise Antworten bekommen oder dieser Sie mit der Kaufentscheidung unter Druck setzen möchte, etwa mit Floskeln wie „Ich habe noch 12 andere Interessenten“, spricht das nicht für die Seriosität des Angebots.
Wenn der Gebrauchtwagenkauf abgeschlossen ist, geht es nun an die Zulassung und Versicherung. Sie können bedauerlicherweise nicht direkt losfahren, sollte das Auto bisher nicht wieder angemeldet sein. Kaufen Sie einen abgemeldeten Gebrauchtwagen, darf dieser ohne Kennzeichen nicht bewegt werden. Auf andere Art gestaltet sich dies, wenn der Wagen noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist. Dann sollten Sie direkt zur Kfz-Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug auf Sie umzumelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, das Fahrzeughandbuch, Wartungsheft, COC-Papiere und ggf. Gutachten, wenn technische Änderungen vorgenommen wurden und natürlich das Fahrzeug selbst.
Die Versicherung des alten Besitzers haftet so lange für Schäden, wie das Fahrzeug auf dessen Namen zugelassen ist. Beim Verkauf sollte der Wagen deshalb schnellstmöglich umgemeldet werden, wofür eine Versicherungsdoppelkarte benötigt wird. Diese gilt so lange, bis ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Rechtlich gesehen gibt es beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat einige Dinge, die Sie beachten sollten. Im Kaufvertrag können private Verkäufer etwa die Sachmängelhaftung ausschließen, wodurch diese nicht mehr für Mängel verantwortlich gemacht werden kann. Alle anderen im Vertrag festgehaltenen Aspekte wie beispielsweise der Kilometerstand werden davon nicht berührt. Gewerbliche Händler sind im Gegensatz dazu nicht berechtigt, die Sachmängelhaftung auszuschließen. Häufig wird zudem in privaten Kaufverträgen „Gekauft wie gesehen“ oder ähnliche Formulierungen hinzugefügt. Diese sorgt dafür, dass der Verkäufer nur für solche Mängel haftet, die auch für den Laien erkennbar waren. Für andere Mängel, die nicht ersichtlich waren, muss der Verkäufer aufkommen. Bei besonders schweren Mängeln hat der Käufer immer das Recht, den Vertrag zu annullieren. Wenn diese verschwiegen worden sind, wird dies als Betrug gewertet.
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